Das neue Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG), das am 01.01.2023 in Kraft tritt, sieht keinen Bestandsschutz vor. Das hat zur Folge, dass es nicht mehr möglich sein wird, sich auf die bisherige, nach den landesrechtlichen Vorschriften erfolgte allgemeine Beeidigung zu berufen. [mehr]