Von der Anfrage bis zur Abrechnung
Bei der Vergabe von Übersetzungs- und Dolmetschaufträgen ist es nicht nur wichtig, den richtigen Übersetzer oder Dolmetscher zu finden. Auch die Vorbereitung, die Kooperation während der Auftragsabwicklung und die Abrechnungsmodalitäten sind von großer Bedeutung.
Auch im Bereich der Sprachmittlung gilt „Qualität hat ihren Preis”. Daher empfiehlt es sich, vor der Auftragsvergabe den eigenen Bedarf und Anspruch klar zu definieren.
Folgende Kriterien sollten dabei berücksichtigt werden:
- Sprachrichtung, ggf. gewünschte Muttersprache
- Branche, Fachrichtung
- Termine
- Ansprechpartner für Rückfragen
Zusätzlich für Übersetzungen
Zusätzlich für Übersetzungen
- Textsorten (Bedienungsanleitung, Geschäftsbericht, Vertrag, Website, Werbetext usw.)
- Zielgruppe und Verwendungszweck (Mitarbeiterinformation, Veröffentlichung, rechtliche Gültigkeit usw.)
- Art und Umfang der bereitgestellten Unterlagen (Word-Dateien, PDF-Dateien, Standardformate, nicht editierbare Formate, Papiervorlagen usw.)
- Bereitstellung von innerbetrieblichen Terminoligielisten, Glossaren und Stilvorlagen
- Spezielle Anforderung an die Übersetzung (aufwändige Formatierung, Grafiken, spezielle Dateiformate, Software, Terminologie usw.)
Zusätzlich für Dolmetschleistungen
Zusätzlich für Dolmetschleistungen
- Bedingungen für Dolmetscher (Verhandlung, Begleitung, Podium, Kabine usw.)
- Veranstaltungsort
- Dolmetschart (simultan/konsekutiv/Flüsterdolmetschen)
- Technische Ausstattung
- Bereitstellung von Redemanuskripten sowie Fachinformationsmaterial zur Vorbereitung
Einsatz einer Personenführungsanlage
Einsatz einer Personenführungsanlage
Nicht nur in Zeiten der Kontaktbeschränkungen kann die Verwendung einer Personenführungsanlage (PFA) die Arbeit der Dolmetscher erleichtern. Eine PFA erlaubt es dem Dolmetscher, trotz gebotenem Sicherheitsabstand, für den fremdsprachigen Gesprächspartner simultan zu flüstern.
Hinweise für die Arbeit mit einer PFA bei Gerichten wurden in einer Handreichung zusammengefasst, sie können natürlich auch bei anderen Gesprächssituationen genutzt werden.
Angebotsphase
Auf der Basis klar definierter Anforderungen ist es einfacher, einen passenden Sprachmittler zu finden. Zumindest für alle nach außen wirksamen Übersetzungen bzw. Dolmetschleistungen empfiehlt es sich dringend, auf einen professionellen Sprachmittler zurückzugreifen.
Online-Suche
Komfortabel zu bedienen und stets aktuell: In unserer Online-Datenbank finden Sie zielgerichtet Dienstleister, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation die strengen Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllen. Dabei stehen verschiedene Kriterien zur Auswahl:
- die Sprache und Sprachrichtung
- die Muttersprache des D/Ü
- die Qualifikation (Beeidigung bei Gericht, mündliche oder schriftliche Übertragung)
- das gesuchte Fachgebiet (von A wie Abfalltechnik bis Z wie Zoologie)
- der Standort (mit Umkreissuche)
Terminstellung
Bei der Terminstellung bedenken Sie bitte, dass der Übersetzer und Dolmetscher ausreichend Zeit zur Verfügung haben sollte, um ggf. Fachliteratur studieren und Fachleute konsultieren zu können. Nur so kann ein hoher Qualitätsanspruch gesichert werden.
Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten empfehlen wir, Aufträge schriftlich zu erteilen.
Wie viel Zeit braucht ein Übersetzer?
Wie viel Zeit braucht ein Übersetzer?
Übersetzen ist nicht etwa Abschreiben mit anderen Buchstaben. Es ist eine hochspezialisierte Tätigkeit, die in Abhängigkeit von den konkreten Auftragsbedingungen unterschiedlich viel Zeit erfordert. Zu berücksichtigen sind hierbei:
- Häufigkeit spezieller Fachbegriffe
- Erstauftrag oder Folgeauftrag bei gleicher Thematik
- Informationsübersetzung oder druckreife Vorlage
- Formatierungsaufwand
- Format der Vorlage (editierbar/nicht editierbar, Übersetzung von Text in Grafiken usw.)
- Stärke der kulturellen Unterschiede
Aufteilung auf mehrere Übersetzer
Vorteil: Zeitersparnis
Nachteil: Kein einheitlicher StilEmpfehlung:
Schalten Sie bei der Übersetzung eines Projekts durch mehrere Übersetzer ein Lektorat nach, um Unterschiede anzugleichen.
Auftragsabwicklung
Stellen Sie dem Übersetzer und Dolmetscher bei Auftragserteilung sämtliche Informationen zu der von Ihnen benötigten Leistung zur Verfügung:
- Definieren Sie Ihren Anspruch so genau wie möglich
- Stellen Sie Referenz- und Fachmaterial Ihres Unternehmens zur Verfügung
Es verdeutlicht dem Dolmetscher/Übersetzer den fachlichen Kontext und gibt ihm einen Einblick in Ihre spezielle Firmenterminologie. - Benennen Sie einen Ansprechpartner für fachliche Probleme
Sprache ist etwas sehr Lebendiges, Individuelles. Deshalb kann nur der Autor eines Textes genau sagen, was mit einer bestimmten Formulierung gemeint ist, welcher Sinn sich dahinter verbirgt, was dem Partner im Ausland damit vermittelt werden soll. - Seien Sie nicht beunruhigt, wenn sich ein Übersetzer während der Auftragsbearbeitung mit fachlichen Fragen zu Ihrem Text an Sie wendet
Dies zeigt, dass er sich intensiv und gewissenhaft mit dem Text auseinandersetzt und ist aus Qualitätssicht nur zu begrüßen.
Preisgestaltung
Preisverhandlungen sollten stets im Vorfeld geführt und der Auftrag mit möglichst präzisen Honorarfestlegungen erteilt werden. So vermeiden beide Seiten nachträglichen Streit um das fällige Honorar.
Wichtig:
Der BDÜ ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht befugt, Honorarempfehlungen abzugeben. Die Preisgestaltung ist stets Verhandlungssache und hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise:
- Sprache (häufig oder eher selten)
- Schwierigkeitsgrad inhaltlich (Fachgebiet, Terminologie)
- Schwierigkeitsgrad technisch (Lesbarkeit, Softwareanforderungen usw.)
- Termin (Normal-/Eilauftrag)
Abrechnung Übersetzungen
Abrechnung Übersetzungen
Nach Normzeilen
Eine Normzeile besteht aus 50-55 Zeichen einschließlich Leerzeichen (je nach Berechnungsgrundlage) und eine Normseite aus 30 solcher Zeilen. Vorzugsweise wird der Abrechnung der übersetzte Text (Zieltext) zugrunde gelegt. Ein Angebot kann aber auch auf dem zu übersetzenden Text (Ausgangstext) basieren, sofern dieser in einem zählbaren Format zur Verfügung steht. Auch die Vereinbarung eines Festpreises ist auf dieser Grundlage möglich. Für die Ermittlung der Zeilenzahl gibt es spezielle Zeilenzählprogramme.
Nach Wörtern
In manchen anderen Ländern werden Übersetzungen nicht nach Zeilen, sondern nach Wörtern abgerechnet. Für Übersetzungen aus dem oder ins Deutsche ist diese Methode jedoch weniger geeignet. Grund sind die langen zusammengesetzten Wörter, die insbesondere für deutsche Fachtexte typisch sind. Deshalb hat sich für Übersetzungen aus der oder in die deutsche Sprache die Abrechnung nach Normzeilen im Zieltext weitgehend durchgesetzt.
Eilzuschläge
Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist.
Zusatzleistungen nach Zeitaufwand
Leistungen wie Korrekturlesen, das Überarbeiten von Übersetzungen oder auch Übersetzungen mit erhöhtem Formatierungsaufwand werden in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, da sich der Aufwand in Zeilenpreisen schwer kalkulieren lässt.
Gerichte und Behörden
Für Übersetzungen im gerichtlich-behördlichen Bereich sind die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) maßgeblich.
Literaturübersetzungen
Abweichende Bedingungen gelten für die Übersetzung von schöngeistiger Literatur und Sachbüchern, die von Verlagen in Auftrag gegeben werden. Hier ist eher eine Abrechnung nach Seiten üblich. Nähere Informationen hierzu gibt es vom Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ).
Abrechnung Dolmetschleistungen
Abrechnung Dolmetschleistungen
Tagessätze
Für Dolmetschleistungen auf Konferenzen, Messen, Betriebsführungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden Tagessätze berechnet.
Informationen zu Abrechnung der Leistungen von Konferenzdolmetschern finden Sie auch auf der Website des Verbands der Konferenzdolmetscher im BDÜ.
Vorbereitungszeit
Grund ist die zeitintensive Vor- und Nachbereitung, die der Dolmetscher für eine angemessene Dolmetschleistung aufwendet. Deshalb werden auch für relativ kurze, aber vorbereitungsintensive Dolmetscheinsätze wie z.B. bei notariellen Beurkundungen oder Eheschließungen in der Regel normale Sätze in Rechnung gestellt.
Zusatzkosten
Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.
Gerichte und Behörden
Auch hier gilt: Die Vergütung von Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).