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Informationen zum Beruf


Eine Übersicht über die Leistungen für Mitglieder finden Sie hier.

Im Folgenden haben wir Informationen für Interessierte und Berufseinsteiger zusammengefasst. Sie betreffen:

Ausbildung & Berufszugang

  • Ausbildung zum Dolmetscher/ Übersetzer

    Ausbildungs-/Prüfungsmöglichkeiten für Übersetzer und Dolmetscher

    Die Komplexität des Berufs und die Voraussetzungen für eine qualifizierte Berufsausübung werden häufig unterschätzt. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sind nur ein Aspekt, reichen aber bei Weitem nicht aus. Fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten, eine hohe interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum professionellen Umgang mit modernen Computertechnologien sind bei der Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer unabdingbar. Auf der Website des Bundesverbandes finden sie stets aktuelle Informationen zu den Ausbildungsmöglichkeiten. 

  • Staatliche Prüfung zum Übersetzer

    Derzeit wird in Berlin nur die staatliche Übersetzerprüfung, jedoch keine Dolmetscherprüfung angeboten.

    Wenn Sie die Prüfung als Dolmetscher oder in weitereren Sprachen ablegen wollen, finden Sie hier eine Übersicht über die Staatlichen Prüfungsämter und die jeweils angebotenen Sprachen. Informieren Sie sich bei den Prüfungsämtern nach den Zulassungsbedingungen und Prüfterminen.

    Zulassungsantrag für die staatliche Prüfung zum Übersetzer

    Informationen zu den Prüfungen und die Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

    Merkblatt für die Staatliche Prüfung zum Übersetzer

Selbstständige Tätigkeit als Dolmetscher/ Übersetzer

  • Checklisten und Wissenswertes

    Leitfaden für Existenzgründer

    Buchempfehlung der BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH: "Erfolgreich selbstständig als Dolmetscher und Übersetzer", 5. Auflage - Ein Leitfaden für Existenzgründer

    "Die Spannweite der Beiträge in diesem Buch reicht von der Büroorganisation des Freiberuflers über Tipps zur Auftragsakquisition und zum Umgang mit Auftraggebern bis hin zur Kalkulation und Vertragsgestaltung."

    Checkliste-Businessplan

    Checkliste-Liquiditätsplan

    Checkliste-Rentabilitätsvorschau

    Steuerfragen

    Freiberuflich Tätige müssen keine Gewerbesteuer abführen, sind aber umsatzsteuerpflichtig – zumindest ab bestimmten Einkommensgrenzen, die rasch erreicht werden, wenn es sich bei der Tätigkeit nicht nur um einen kleinen Nebenerwerb handelt. Darüber hinaus dürfen Freiberufler anstelle einer kaufmännischen Buchführung eine einfachere Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen.

    Doch selbst bei den Katalogberufen sind die Grenzen zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit fließend, weshalb es wichtig ist, sich darüber zu informieren, wo diese verlaufen. Übt ein Freiberufler auch gewerbliche Tätigkeiten aus, kann dies dazu führen, dass der Rest der freiberuflichen Unternehmung von der gewerblichen Tätigkeit sozusagen „infiziert” wird und damit sämtliche Einnahmen der Gewerbesteuer unterliegen

    Ausführliche Informationen zum Thema Steuern finden sich im „Steuerleitfaden für Dolmetscher und Übersetzer”, einer Publikation des BDÜ-Fachverlags.

Unsere Mitglieder

  • Vorteile der Mitgliedschaft

    Vorteile der Mitgliedschaft

    1. Sicherheit einer großen Gemeinschaft
      Über 7.500 Übersetzer und Dolmetscher haben sich für eine Mitgliedschaft im BDÜ entschieden – gemeinsam können wir mehr erreichen.
    2. Fortbildung zu den unterschiedlichsten berufsrelevanten Themen
      Lebenslanges Lernen ist für Dolmetscher und Übersetzer unumgänglich. Mitglieder nehmen an Fortbildungsveranstaltungen des BDÜ und anderer Berufsverbände zu vergünstigten Konditionen teil.
    3. Beratung und Interessenvertretung in berufsrelevanten Belangen
      Wir vertreten als kompetenter Partner von Wirtschaft, Politik, Behörden, Wissenschaft und Gesellschaft die Interessen unserer Mitglieder und engagieren uns für eine bessere öffentliche Wahrnehmung und Anerkennung der Berufe. In allen wichtigen Fragen stehen Ihnen beim BDÜ kompetente Ansprechpartner zur Verfügung: Geschäftsstellen, Vorstände und Referenten für spezielle Fachgebiete.
    4. Werbeunterstützende Maßnahmen
      Potenzielle Auftraggeber finden in unserer Internetdatenbank differenzierte Suchmöglichkeiten z.B. nach Sprache, Fachgebiet, Ort und Namen. Darüber hinaus werden Mitgliederverzeichnisse und spezielle Fachlisten an Behörden, Einrichtungen und interessierte Firmen verteilt.
    5. Aktives Networking
      Bei Gruppentreffen, Seminaren und anderen BDÜ-Veranstaltungen, aber auch über diverse Online-Netzwerke stehen die Mitglieder in regem Informations- und Erfahrungsaustausch.
    6. Kommunikationsplattform MeinBDÜ
      Die verbandsinterne Diskussions- und Informationsplattform bietet exklusiven Zugriff auf das Wissen einer großen Gemeinschaft.
    7. Vergünstigte Versicherungsabschlüsse
      Als BDÜ-Mitglied profitieren Sie von der starken Gemeinschaft: Der BDÜ hat mit mehreren namhaften Versicherungsunternehmen attraktive Rahmenvereinbarungen geschlossen.
    8. MDÜ – Fachzeitschrift für Dolmetscher und Übersetzer
      Das Abonnement der Fachzeitschrift ist im Mitgliedsbeitrag inbegriffen.
    9. Studentenmitgliedschaft zu günstigen Konditionen
      Studierende, die sich in einer geregelten Ausbildung zum Übersetzer und/oder Dolmetscher befinden, zahlen einen verminderten Beitrag und erhalten dafür umfangreiche Leistungen.
    10. Der Nachweis der Mitgliedschaft öffnet Türen bei Auftraggebern.
  • Wissenswertes - Der Verband und seine Mitglieder

    Rundbrief Berlin-Brandenburg

    Die aktuellen Ausgaben des Rundbriefs Berlin-Brandenburg finden Sie hier.

    BDÜ-Flyer

    Aufnahmeordnung des BDÜ

    Berufs- und Ehrenordnung

Informationen für Gerichtsdolmetscher/ Urkundenübersetzer

  • Beeidigung für Dolmetscher/Übersetzer

    Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern des Landes Berlin (gültig ab Dezember 2009)

    Beeidigung/Ermächtigung von Dolmetschern/Übersetzern in Brandenburg (gültig ab 01.09.2009)

    Antrag auf Beeidigung/ Ermächtigung von Dolmetschern/Übersetzern in Brandenburg

    Merkblatt zur Beeidigung in Berlin und Brandenburg (gültig ab September 2009)

  • Fragen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG)

    JVEG-Textfassung gültig ab 01.08.2013

    BDÜ Leitfaden zum JVEG

    BDÜ Handreichung: Honorarsätze im JVEG ab 01.01.2021

    Berechnung der Entschädigung für Dolmetschen bei Polizei und Gerichten in Berlin

    Berechnung der Entschädigung für Übersetzen bei Polizei und Gerichten in Berlin

    Leitlinie Gerichtsdolmetschen

    Download [WIRD ÜBERARBEITET]

Dolmetschen und Übersetzen bei der Polizei

  • Vergütungsrichtlinien und Zuverlässigkeitsüberprüfung

    Vergütungsrichtlinie der Polizei Berlin ab 01.01.2018

    Vergütungsrichtlinie der Polizei Berlin seit 01.01.2021

    Ansprechpartner für die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Berliner Polizei

    Vergütung bei der Polizei des Landes Brandenburg

    Seit dem 01.09.2011 vergütet die Polizei des Landes Brandenburg alle Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen auf der Grundlage des JVEG.

    Information zur Interessenabfrage hier.

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