Geplant: Gesundheitskioske als niedrigschwellige Angebote für Prävention und Behandlung – auch fremdsprachig / BDÜ weist erneut auf Koalitionsversprechen hin
Vor Kurzem hat der BDÜ zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG) Stellung bezogen, der im Bundesgesundheitsministerium (BMG) verfasst wurde. Davon erfahren hat der Verband per Zufall, da die einzelnen Schritte solcher Gesetzesvorhaben aus dem BMG nicht im Detail öffentlich verfolgbar sind, wie dies beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums der Fall ist. Trotz mehrfacher Bitten an das BMG, auch bei dessen Gesetzgebung einbezogen zu werden, gab es bedauerlicherweise bisher weder darauf noch auf Gesprächsanfragen des Verbands überhaupt nur eine Reaktion. Anderen Verbänden geht es ähnlich. Bei den großen Reformvorhaben werden sogar die sogenannten Leistungserbringer, also alle medizinischen Berufe, die im Gesundheitswesen Verantwortung tragen, nicht (ausreichend) einbezogen.
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Als Erfolg seiner langjährigen Forderungen nach Kostenübernahme von Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen verbuchte der BDÜ das diesbezügliche Versprechen der aktuellen Bundesregierung. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V.“ In seiner nun erfolgten Stellungnahme zum GVSG führt der Verband erneut seine diesbezüglichen Hauptforderungen auf und verweist auf seine Positionen und das von ihm erarbeitete Modell für die praktische Umsetzung (siehe auch BDÜ-Meldung).
Die vollständige Meldung finden Sie auf der Website des Bundesverbands hier.