Gerade hat der Deutsche Ärztetag auf seiner 122. Tagung Ende Mai in Münster den Gesetzgeber zum wiederholten Mal aufgefordert, „eine zusätzliche Finanzierung für die Bereitstellung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung sicherzustellen“ (siehe Beschlussprotokoll, S. 212). So und ähnlich fordert das nicht nur die Ärzteschaft seit 2015 jedes Jahr erneut, auch der BDÜ weist seit vielen Jahren auf die für alle Seiten belastende und nicht selten medizinisch und rechtlich riskante Situation hin, die sich aus dem Fehlen einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Regelung zur Finanzierung und Qualitätssicherung von Dolmetschleistungen im Gesundheitswesen ergibt.
Deshalb hat der Verband unter Federführung von Vizepräsidentin Elvira Iannone nun die aktuelle Lage, die Entwicklungen und vor allem die sich daraus ergebenden Forderungen in einem Positionspapier zusammengefasst. Damit appelliert der BDÜ eindringlich an die Politik, der herrschenden Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen und endlich – im Sinne aller Beteiligten – zu handeln.