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Beitrags- und Mahngebührenordnung (Fassung vom 15.09.2021)

1. Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ), Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. (nachstehend "Verband") auf Vorschlag des Vorstands festgesetzt. Ab dem 01.10.2021 gelten die folgenden Jahresmitgliedsbeiträge:

Ordentliche Mitglieder: bei Zahlung bis 31.03. eines Jahres:                                     180,00 €

danach:                                                                                                                               205,00 €

Studentische Mitglieder: bei Zahlung bis 31.03. eines Jahres                                      90,00 €

danach:                                                                                                                                115,00 €

Mehrfachmitgliedschaft 

(BDÜ LV Berlin-Brandenburg und weiterer BDÜ-Mitgliedsverband):                         156,00 €

2.      Für neue Mitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 110,00 € erhoben. Einzelmitglieder anderer Mitgliedsverbände, die auf eigenen Antrag zum Verband überwechseln, sind von dieser Zahlung befreit. Studentische Mitglieder sind bei der Aufnahme und der Übernahme als Vollmitglied von dieser Gebühr befreit.

3.      Der von der Mitgliederversammlung festgelegte Jahresmitgliedsbeitrag ist in einem Betrag bis zum 31. März des laufenden Jahres auf das Konto des Verbandes zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist ein ebenfalls von der Mitgliederversammlung festgelegter erhöhter Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen. Ein Mitglied, das den fälligen Beitrag nicht bis zum 31. März und trotz Mahnung nicht bis zum 30. Juni bezahlt hat, kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wobei die bisherige Forderung davon unberührt bleibt und trotzdem beglichen werden muss.

4.      Bei einer Aufnahme im laufenden Jahr wird nur ein anteiliger Beitrag entrichtet.

5.      Bei sämtlichen Mitgliedsbeitragszahlungen übernimmt das Mitglied alle anfallenden Bankgebühren.

6.      Mehrfachmitgliedschaft: BDÜ-Mitglieder, bei denen eine Mitgliedschaft in mehr als einem Mitgliedsverband des BDÜ besteht, zahlen einen um 24 € reduzierten jährlichen Beitrag. Der Nachweis der Mehrfachmitgliedschaft ist vom Mitglied selbst gegenüber den betroffenen Mitgliedsverbänden zu erbringen. Das betroffene Mitglied erhält nur noch 1 Exemplar des MDÜ.

7.      Der Vorstand ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag auf schriftlichen Antrag hin durch Vorstandsbeschluss zu ermäßigen oder zu stunden, soweit die wirtschaftliche Situation des Antragstellers dies rechtfertigt. Die eine Ermäßigung oder Stundung rechtfertigenden Gründe sind vom Mitglied mit dem Antrag zu belegen. Der Beschluss des Vorstands ist nicht anfechtbar.

Mahnverfahren

1.      Mitglieder, die ihren Beitrag nicht fristgerecht entrichtet haben, erhalten an die letzte vom Mitglied dem Verband bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse eine Mahnung.

2.      Erfolgt auf diese Mahnung keine Beitragszahlung, schickt der Verband an das Mitglied eine weitere Mahnung mit dem Hinweis, dass die Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist zum Ausschluss aus dem Verband führen kann.

3.      Sollte nach den Mahnungen keine Zahlung erfolgen, stellt dies einen wichtigen Grund zum Ausschluss des Mitglieds dar. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit den Ausschluss des Mitglieds beschließen. Dies gilt auch dann, wenn die Mahnung nicht an das Mitglied zugestellt werden konnte, weil es versäumt hatte, dem Verband eine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen.

4.      Gegen diesen Beschluss kann das ausgeschlossene Mitglied binnen 14 Tagen nach Zustellung des Ausschließungsbeschlusses Beschwerde zur nächstfolgenden Mitgliederversammlung einlegen. Bis zu diesem Zeitpunkt ruhen die Rechte des Mitglieds. Der Ausschluss wird aufgehoben, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beschließen.

5.      Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist bindend; eine Anrufung des Schiedsgerichts des BDÜ ist nur bei der Verletzung rechtlichen Gehörs innerhalb eines Monats nach Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig.

Postbankkonto:

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)

Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., in 10787 Berlin

Nr: 14 47 60 - 104 Berlin

BLZ 100 100 10

IBAN: DE08 1001 0010 0144 7601 04

BIC/SWIFT: PBNKDEFF 

Anmerkung: In diesem Dokument ist die weibliche Form der männlichen Form gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt. Download

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