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Berufsdefinitionen

Übersetzen und Dolmetschen sind Tätigkeiten, die bereits seit dem Altertum ausgeübt werden. Durch die zunehmende Globalisierung und die damit einhergehende internationale Kommunikation insbesondere in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhundertshaben die Tätigkeiten immens an Bedeutung gewonnen.

  • Übersetzer übertragen Texte schriftlich von einer Sprache in die andere
  • Dolmetscher übertragen gesprochene oder schriftlich fixierte Texte mündlich von einer Sprache in die andere
  • Gebärdensprachdolmetscher übertragen gesprochenen oder schriftlich fixierten Text aus der Lautsprache in die Gebärdensprache und umgekehrt

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre zum Berufsbild.


BDÜ - ein Leitfaden für richtige Übersetzungen

Se haben ein Dokument, einen Text, ein Buch, eine Broschüre, eine Website, die übersetzt werden müssen?

Sie brauchen Unterstützung bei der einheitlichen Gestaltung mehrsprachiger Unternehmensauftritte?

Dann finden Sie in der Broschüre Tipps und Hinweise zur Auswahl eines geeigneten Übersetzers und in der Onlinesuche des BDÜ qualifizierte Fachleute.


Gebärdensprache

Gebärdensprachen sind visuelle Sprachen. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) wird von ca. 80.000 gehörlosen und stark schwerhörigen Menschen gesprochen. Sie ist politisch seit 2002 als eigenständige und vollwertige Sprache anerkannt.

Der Leitfaden des BDÜ e.V. erklärt, was ein Gebärdensprach-dolmetscher leistet.

Dolmetschen im Gesundheitswesen

Professionelles Dolmetschen im Gesundheitswesen setzt eine gezielte mehrjährige Ausbildung in den Bereichen Dolmetschen, fachsprachliche Kenntnisse im Bereich Medizin in Deutsch und in der Fremdsprache, sowie Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems voraus. 

Der Einsatz von Laiendolmetschern wie Verwandten, Freunden, Bekannten oder Fachkräften vor Ort, die nicht im Dolmetschen aus- bzw. fortgebildet sind, bedeutet oft eine Verletzung der Vorsorgepflicht gegenüber dem Patienten, die auch rechtliche Folgen haben kann. 

Der Leitfaden des BDÜ e.V. gibt u. a. Hinweise zu den Mindestanforderungen.

Dolmetschen im Gemeinwesen

Nicht-professionelle Dolmetscher erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen für das Dolmetschen eines Gesprächs in einer Behördensituation.

Der Einsatz von Laiendolmetschern wie Verwandten, Freunden, Bekannten oder Mitarbeitern vor Ort, die im Dolmetschen nicht aus- bzw. fortgebildet sind, bedeutet unter Umständen eine Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber der betroffenen Person, die auch rechtliche Folgen haben kann. 

Was u. a. zu beachten ist, erklärt der Leitfaden des BDU e.V.

Dolmetscher Übersetzer

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