COVID-19 / Coronavirus / SARS-CoV-2 - Unterstützung für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen in der Corona-Krise
Aktuelle Meldungen
02.09.2020
Pfändung von Corona-Soforthilfe wegen alter Schulden unzulässig
Eine Kontopfändung durch das Finanzamt, das auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bekräftigt.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202050168/
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18.08.2020
FU Berlin an Pilotstudie zum Grundeinkommen beteiligt
Wie wirkt sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf den Arbeitsmarkt aus? Das wollen Forscherinnen und Forscher in einer Langzeitstudie herausfinden. Der erste Schritt: Menschen finden, die mitmachen.
www.tagesschau.de/inland/grundeinkommen-studie-101.html
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Befristete Mehrwertsteuersenkung
Ab dem 01.07.2020 wird die Mehrwertsteuer auf 16 %
bzw. (für urheberrechtlich geschützte Arbeiten, wie z. B. literarische Werke)
auf 5 % gesenkt.
Die Umsatzsteuersenkung gilt bis zum 31.12.2020.
Dies betrifft nur jene Übersetzer und Dolmetscher, die in Deutschland und dem europäischen Ausland ansässig sind. Die Art der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Ist- oder Sollbesteuerung) spielt dabei keine Rolle.
Für die Mehrwertsteuer ist nicht das Datum der Rechnungsstellung, sondern das
DATUM der LEISTUNGSERBRINGUNG / LIEFERUNG maßgebend.
1. Wenn Sie Ihren Auftrag bis spätestens 30.06.2020 geliefert haben, sollten Sie an diesem Tag auch Ihre Rechnung stellen (zzgl. 19 % bzw. 7 % MwSt.).
2. Aufträge, die bis 30.06.2020 geliefert wurden und erst im Juli oder später abgerechnet werden, sind mit 19 % bzw. 7 % zu besteuern (maßgebend ist das Leistungsdatum).
3. Aufträge, die nach dem 01.07.2020 und vor dem 31.12.2020 geliefert und erst im Januar 2021 oder später abgerechnet werden, sind mit 16 % bzw. 5 % zu besteuern (maßgebend ist das Leistungsdatum).
Teilrechnungen und Anzahlungen
Ausführung der (Teil)Leistung nach dem 30.6.2020 und vor dem 01.01.2021 |
Anzahlungen vor dem 01.07.2020 |
Die Anzahlungen vor dem 01.07.2020 waren mit 19 % bzw. 7 % besteuert worden. Bei Ausführung der Leistung in der Zeit zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020 sind daher 3 % zurückzuerstatten. (Der leistende Freiberufler kann aber auch schon in der Anzahlungsrechnung für Leistungen, die in der Zeit ab dem 01.07. bis 31.12.2020 ausgeführt werden, den Umsatzsteuersatz mit 16 % bzw. 5 % angeben.) |
Ausführung der (Teil)Leistung nach dem 31.12.2020 |
Anzahlungen zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020 |
Die Anzahlungen können mit 16 % bzw. 5 % besteuert werden. Bei Ausführung der Leistung ab 2021 sind die Leistungen mit 3 % bzw. 2 % nachzuversteuern. Der Kunde muss diesen Betrag nachzahlen. (Der leistende Freiberufler kann aber auch schon in der Anzahlungsrechnung für Leistungen, die in 2021 ausgeführt werden, den Umsatzsteuersatz mit 19 % bzw. 7 % angeben.) |
/Quelle: Kanzlei Bernstorff und Kollegen/
Überbrückungshilfe für Selbstständige und KMU für Juni - August 2020
Juni 19, 2020
Am 12.06.2020 hat das Bundestagskabinett eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen verabschiedet, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen.
- Antragsberechtigt sind auch Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb
- Förderfähig sind vertraglich begründete Fixkosten gemäß Liste im Eckpunktepapier, abhängig von der Intensität des Umsatzeinbruchs im Fördermonat
- Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020, die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.
Abhängig von den individuellen Gegebenheiten dürften eher wenige von uns von dieser Hilfe profitieren, dennoch lohnt ein Blick in das Eckpunktepapier:
Die max. Förderung beträgt 150.000 EUR für drei Monate, erstattet wird ein Anteil der Fixkosten, abhängig von der Intensität des Umsatzeinbruchs im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat:
Umsatzeinbruch mehr als 70 % --> Erstattung Fixkosten 80 %
Umsatzeinbruch 70 % bis 50 % --> Erstattung Fixkosten 50 %
Umsatzeinbruch unter 50 % bis 40 % --> Erstattung Fixkosten 40 %
/Quelle: BMWi/
Gemeinsame Bundestagspetition "Corona-Hilfen für Selbstständige"
Juni 23, 2020
Die Marke von 50.000 Mitzeichnern wurde heute erreicht! Der Petitionsausschuss des Bundestages muss unsere Vertreter zu einer öffentlichen Anhörung einladen.
Die wichtigsten Eckpunkte der Gemeinsamen Bundestagspetition finden Sie in diesem Video aus einer Berliner Designer-Werkstatt:
Video ansehen:
https://www.vgsd.de/corona-kampagne/
Jetzt mitzeichen! Noch bis zum 25.06.2020, 24:00 Uhr:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_05/_13/Petition_111001.nc.html (Bearbeitungszeit: 3 Minuten)
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